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Dokument-ID: 813292
1.5.3 Zu: „Dichten“
Unter „Dichten“ versteht man quantitative Nutzungsrahmen eines Grundstückes, in denen die „bebaute Fläche“, die „Summe der Bruttogeschoßflächen“ und die „Summe des (oberirdischen) Bauvolumens“ in Bezug zur „Fläche des Grundstückes“ durch Festlegen von Mindest- und/oder Maximalwerten bestimmt wird, sodass ein potenzieller Grundstückskäufer a priori erkennen kann, welche Geschoßflächen und/oder Bau-Massen er auf einem angebotenen Grundstück errichten kann bzw muss.