Neu
Dokument-ID: 897697
14.1 Haftung für Scheinunternehmen
Mit dem seit 01.01.2016 in Kraft befindlichen Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz soll die Abwehr, Verhinderung und Verfolgung von Sozialbetrug verbessert werden. Selbständige und unselbständige Erwerbstätigkeiten sollen zu vorschriftsgemäßen Bedingungen iSd Schutzes der Arbeitnehmer/innen, des Sozialsystems und des fairen Wettbewerbs ausgeübt werden.