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Dokument-ID: 815258
2.9.1 W: Wesentliche Vorgaben des Bebauungsplanes
Essenz
Dieser kumulierte Planungs- und Entscheidungsapparat wird durch die neue W-BO erweitert:
- Durch eine de facto geschaffene, wenn auch verbal noch nicht erwähnte „Zonen-Planung“, die zwischen der „Flächenwidmungsplanung“ und der „Bebauungsplanung“ liegt und die Nutzungsfestlegungen des Flächennutzungsplanes durch „Zonen“ – als Zonenplanung – spezifiziert und
- Durch eine „Strukturplanung“ wohl keine neue Planungsebene konzipiert, jedoch „vertikale“ Freiräume schafft