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Dokument-ID: 789870
2.3 Flexible Arbeitszeitmodelle nach dem Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe für Arbeiter (Fassung 1. Mai 2025)
Laut den Regelungen im Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe (Arbeiter) kann von der dort festgelegten wöchentlichen Normalarbeitszeit von 39 Stunden in verschiedenen Modellen abgegangen werden. Diese befinden sich in den §§ 2A–F des Kollektivvertrages.