Ortsbild
Unter dem Begriff „Ortsbild“ wird grundsätzlich die bauliche Ansicht eines Ortes oder Ortsteiles innerhalb einer Gemeinde verstanden, gleichgültig, ob nun die Betrachtung von innen oder von einem Standpunkt außerhalb des Ortes erfolgt. Dieses Ortsbild wird im Wesentlichen von den baulichen Anlagen eines Ortes geprägt. Der Schutz des Ortsbildes bezieht den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen, aber auch den Schutz von Grünanlagen, Parklandschaften sowie Schlossbergen eines Ortes ein.
Der Ortsbildschutz zielt auf die im Verlauf der Epochen gewachsenen Bauformen, die nicht unbedingt durch hervorstechende künstlerische Leistungen geprägt sind, ab, aber in ihrer Gesamtheit einer Stadt oder einem Ortsteil charakteristisch und ortstypisch sind.
Daher liegt es im besonderen öffentlichen Interesse, dass solche charakteristischen Bauwerke zu erhalten sind und durch Veränderungen nicht beeinträchtigt werden dürfen. Dazu ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich.