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Dokument-ID: 1068533
Nachbargrundstück
Darunter versteht man das oder die dem Baugrundstück benachbarte(n) Grundstück(e). Es bedarf zu mindestens in einem Punkt einer Berührung mit dem Baugrundstück. Ein Baugrundstück kann ein oder auch mehrere Nachbargrundstück(e) haben.