Landschaftsplanung
Ist die Anwendung eines Instruments, in dessen Mittelpunkt sich der Mensch und seine Bedürfnisse befinden und Vorschläge für eine nachhaltige Entwicklung von Natur und Landschaft gemacht werden. Landschaftsplanung ist vorsorgeorientiert und verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz zum Schutz, zur Pflege, zur Entwicklung und soweit erforderlich zur Wiederherstellung von Naturraum und Kulturlandschaft. In Österreich gibt es keine rechtliche Grundlage der Landschaftsplanung. Die Angelegenheiten der Landschaftsplanung gehören zum Aufgabenbereich der Bundesländer, eine behördliche Zuweisung oder eine finanzielle Absicherung ist nicht vorgegeben.
Im Wesentlichen ist der rechtliche Rahmen der Landschaftsplanung in fünf Gesetzen enthalten. Dazu zählen das Umweltfassungsgesetz, das Raumordnungsgesetz, das Naturschutzgesetz und das Nationalparkgesetz. Über den Landesgesetzen steht das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, welches vom Bund ausgearbeitet wird, sowie von der Europäischen Union ausgearbeitete Richtlinien.