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Dokument-ID: 725794
2.1 Voraussetzungen für eine Mehr- oder Minderkostenforderung
Der Punkt 7.4.1 der ÖNORM B 2110:2023/2118:2023 führt aus, dass bei einer Leistungsabweichung unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch des Auftragnehmers oder des Auftraggebers zur Anpassung der Leistungsfrist und/oder des Entgelts besteht und die Fortschreibung des bestehenden Vertrages zu erfolgen hat.