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Christoph Paoli - Sabine Mantler-Pewal | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.7 Gewährleistung nach der ÖNORM B 2110

Die ÖNORM B 2110 – aktuelle Fassung vom 01.05.2023 – stellt keine technische Norm dar, sondern eine Art normierten Vertrag, der auf die Bedürfnisse der Bauwirtschaft zugeschnitten ist. Sie enthält allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen, die konkreten Bauwerksverträgen zugrunde gelegt werden können. Diese ÖNORM gilt allerdings nicht kraft Gesetzes, sondern muss, um zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Wirkung zu entfalten, im Einzelfall vertraglich vereinbart werden.

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