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Neu Dokument-ID: 1169791

Mathias Kopf | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2.6 Steiermark: Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben sowie Kommissionsgebühren

  • Kommissionsgebühren (Gemeinde-Kommissionsgebührenverordnung 2017, LGBl Nr 85/2017):
    1. EUR 50,– für jede angefangene halbe Stunde für jedes teilnehmende Amtsorgan des Magistrats Graz
    2. EUR 20,– für jede angefangene halbe Stunde für jedes teilnehmende Amtsorgan der übrigen Gemeinden
  • Gemeindeverwaltungsabgaben in baurechtlichen Angelegenheiten nach der Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2012, LGBl Nr 104/2012 idF LGBl Nr 86/2017

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