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Dokument-ID: 1117694
3.7.9 Bebauungsplanung (§§ 47 ff K-ROG 2021)
Genereller Bebauungsplan
Der Gemeinderat hat gem § 47 Abs 1 K-ROG 2021 in Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung, den überörtlichen Entwicklungsprogrammen, dem örtlichen Entwicklungskonzept und dem Flächenwidmungsplan für die als Bauland gewidmeten Flächen durch Verordnung einen generellen Bebauungsplan zu beschließen.