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Michael Warminger | Glossar

Haftzugversuch

Als Haftzugversuch (auch als Abreißversuch bezeichnet) wird in der Regel eine direkt am Bauteil durchgeführte Versuchsanordnung bezeichnet, die als Ergebnis eine für die weitere Überarbeitung notwendige Aussage der Haftzugfestigkeit (Kennwert der Haftung zwischen zwei Schichten) liefert.