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Dokument-ID: 1068460
Gewährleistung
Ist die verschuldensunabhängige Haftung des Schuldners für Mängel, die seine Leistung bei der Erbringung aufweist. Liegt ein Mangel vor, der bei der Übergabe schon vorhanden war, steht Gewährleistung zu. Als Gewährleistungsbehelfe kommen in erster Linie Verbesserung und Austausch, in zweiter Linie (somit subsidiär) Preisminderung und Wandlung in Betracht.