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Dokument-ID: 718777
10 Rücktrittsrechte außerhalb des BTVG
Das KSchG und das ABGB sehen Rücktrittsrechte vor, die neben dem Rücktrittsrecht des § 5 BTVG, welches bereits dargestellt wurde, bestehen (Gartner, Bauträgervertragsgesetz, § 5, A/2).