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Dokument-ID: 1096386
Rücksichtnahmegebot
Ein wesentliches Prinzip des Nachbarschutzes ist das Rücksichtnahmegebot. Für die Grundeigentümer hat dies zur Folge, dass sie die ihnen zustehenden Rechte nicht schrankenlos und ohne Bedachtnahme auf die Nachbarn ausüben dürfen.
Im öffentlichen Baurecht dient das Rücksichtnahmegebot in erster Linie dem Ausgleich kollidierender Privatinteressen bei der Zulassung einander störender Bauvorhaben.