© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1103883

Karin Zahiragic | Glossar

Technische Ersatzmaßnahmen

Grundlage für die Tätigkeit im Bereich der technischen Sicherung ist die Wiener Bauordnung.

Gem § 129 Abs 6 Wiener Bauordnung kann die Behörde bei Gefahr im Verzug auch ohne Anhörung der Partei die erforderlichen Verfügungen und Sicherungsmaßnahmen auf Gefahr und Kosten des Eigentümers eines Bauwerkes anordnen und sofort vollstrecken lassen.

Diese Sicherungsmaßnahmen werden auch als notstandspolizeiliche Maßnahmen bezeichnet.

Als Beispiele für Gefahrensituationen sind:

  • Die Fassade eines Gebäudes ist schadhaft. Fassadenteile drohen abzustürzen.
  • Akuter Wassereintritt durch beschädigte oder fehlende Dächer
  • Unzureichend abgesicherte Baugruben
  • Einsturzgefährdete Gebäude

In diesen Fällen ist das rasche Einschreiten der Behörde erforderlich.

Als Maßnahmen gelten:

  • Fassaden und Gesimse abschlagen und sichern
  • Dächer provisorisch niederschlagsdicht verschließen oder Notdächer herstellen
  • Abschrankungen und Passagegerüste herstellen
  • Herstellen diverser Absturzsicherungen (Schutzgitter, Geländersicherungen, etc)
  • Diverse Abtragungen, wie beispielsweise Rauchfangköpfe, Mauerteile, etc
  • Pölzungen herstellen und Baugruben sichern.

Ein weiteres Aufgabenfeld ist die Vollstreckung technischer Leistungen gemäß dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz aufgrund nicht erfüllter Bescheide anderer Abteilungen, die so genannten „Ersatzvornahmen“. In diesen Fällen ist keine akute Gefährdung vorhanden. Dieses Verfahren wird beispielsweise zur Durchsetzung von nicht erfüllten Bauaufträgen der Baupolizei angewandt.