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Mathias Kopf | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2.5 Salzburg: Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben sowie Kommissionsgebühren

  • Kommissionsgebühren:
    1. EUR 17,– für jede angefangene halbe Stunde für jedes zur Amtshandlung notwendigerweise entsandte Amtsorgan des Amtes der Landesregierung, des Landesverwaltungsgerichts, einer Bezirkshauptmannschaft oder des Grundverkehrsbeauftragten, der Grundverkehrskommission oder der Ausnahmenkommission
    2. EUR 12,– für jede angefangene halbe Stunde für jedes zur Amtshandlung notwendigerweise entsandte Amtsorgan des Magistrates Salzburg, der Grundverkehrskommission für die Landeshauptstadt Salzburg, einer Behörde einer sonstigen Gemeinde, einer Behörde eines Gemeindeverbandes oder einer Jagd- und Wildschadenskommission
  • Gemeindeverwaltungsabgaben in baurechtlichen Angelegenheiten nach der Salzburger Verwaltungsabgaben- und Kommissionsgebührenverordnung 2023 (S. VuK-VO 2023), LGBl Nr 15/2023 idF LGBl Nr 45/2026:

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