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Christoph Paoli | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1 Begriffsdefinitionen

Schaden

Für die schadenersatzrechtliche Haftung nach den Regelungen des ABGB ist das Vorhandensein eines Schadens Voraussetzung. Dieser muss darüber hinaus im kausalen Zusammenhang mit einem rechtswidrigen und schuldhaften Tun oder Unterlassen stehen.

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