Bauaufsicht
Die örtliche Bauaufsicht kontrolliert und steuert die Bauausführung. Sie überwacht bei der Umsetzung des Bauvorhabens das Zusammenwirken der beteiligten Unternehmen und die Einhaltung der Termine. Sie vertritt die Interessen des Bauherrn. Die Tätigkeit der örtlichen Bauaufsicht darf nur von entsprechend befugten und qualifizierten Personen oder Unternehmern erbracht werden. Dies sind in erster Linie Ziviltechniker, Ingenieure oder Baumeister. Die Bauaufsicht handelt ausschließlich im Auftrag und Interesse des Bauherrn.