Prioritätsprinzip
Im Sachenrecht gilt der Grundsatz „Prior tempore potior iure“. Dies bedeutet, dass der zeitlich Frühere auch der rechtlich Stärkere ist. Bei konkurrierenden Anträgen im Rahmen der Einräumung des gleichen dinglichen Rechtes geht der frühere Antrag dem späteren Antrag vor. Wesentlich ist der Zeitpunkt, zu dem das Grundbuchsgesuch bei Gericht einlangt.
Im Konkreten bedeutet dies, dass bei einer Doppelveräußerung einer Liegenschaft derjenige Eigentum erwirbt, der zuerst eingetragen wird.