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Neu Dokument-ID: 718936

Philipp Pallitsch - Karin Zahiragic - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.4 Parteien im Bauverfahren (§ 21 Bgld. BauG)

Parteien

Die Parteien im Bauverfahren sind gem § 21 Abs 1 Bgld. BauG:

  1. Der Bauwerber
  2. Der Grundeigentümer bzw die Miteigentümer, wenn der Bauwerber nicht Alleineigentümer ist
  3. Die Eigentümer jener Grundstücke, die von den Fronten des Baues weniger als 15 m entfernt sind (Nachbarn)
  4. Die Burgenländische Landesumweltanwaltschaft iSd § 3 des Gesetzes über die Burgenländische Landesumweltanwaltschaft, LGBl Nr 78/2002, in der jeweils geltenden Fassung

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