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Dokument-ID: 718865
6 Prüf- und Warnpflicht
Grundlagen
Das Bauwesen kennt umfangreiche Prüf-, Warn- und Hinweispflichten. Diese erfüllen die Funktion der gegenseitigen Kontrolle der Gewerke, der gegenseitigen Kontrolle der Vertragspartner sowie den Schutz des Auftraggebers durch die Fachkunde des Werkunternehmers.