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Dokument-ID: 813288
1.5.2 Zu: „Linien“
In den unterschiedlichen bau- und/oder raumplanungsrelevanten Gesetzesmaterien der österreichischen Bundesländer werden unterschiedliche und oft auch unterschiedlich bezeichnete Linien festgelegt, die die bauliche Nutzung eines Baugrundstückes regeln sollen bzw sollten. Sie markieren in der Regel Grenzen, die durch eine Bebauung nicht überschritten oder von dieser wahrgenommen werden müssen.