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Neu Dokument-ID: 718764

Christina Drösler | Praxiswissen | Fachbeitrag

1 Allgemeines und Anwendungsbereich

Beweggrund für die Erlassung des BTVG war das bestehende Ungleichgewicht zwischen Erwerber und Bauträger sowie das Interesse des Bauträgers, möglichst hohe Zahlungen des Erwerbers bereits vor Fertigstellung und Übergabe des Bauwerks zu erhalten. Die dadurch entstandene Gefahr, dass der Erwerber seiner Vorleistungen verlustig würde, sollte daher mit dem BTVG gebannt werden.

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