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Neu Dokument-ID: 718273

Rainer Frank - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.3.2 Ansuchen im Bewilligungsverfahren (§ 22 Stmk. BauG)

Der Antragsteller hat sein Gesuch auf Erteilung der Baubewilligung gem § 22 Abs 1 Stmk. BauG bei der Behörde schriftlich einzubringen. Dem schriftlichen Ansuchen um Erteilung der Baubewilligung sind bestimmte Unterlagen anzuschließen:

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