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Dokument-ID: 1096381
Rechtliches Interesse
Das rechtliche Interesse ist das Interesse einer Person, das von der Rechtsprechung als schutzwürdig anerkannt und dessen Wahrung daher der Behörde zur Pflicht gemacht wird. Entscheidend ist, ob der zu erlassende Bescheid unmittelbare Auswirkungen auf die Rechtstellung einer Person haben kann.