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Neu Dokument-ID: 726006

Michael Warminger - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.5 Mitteilungspflicht, Anspruchsverlust und Rechtsfolgen

Der Auftragnehmer hat eine Leistungsabweichung (Änderung oder Störung) und die daraus resultierenden Auswirkungen dem Auftraggeber (dem Grunde nach) mitzuteilen. Die ÖNORM B 2110:2023/2118:2023 regelt diesen Vorgang teilweise unterschiedlich und gibt Fristen und Folgen bei Nichteinhaltung der Mittteilungspflicht an.

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