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Dokument-ID: 1001421
2.6.4 Objektbezogene Entwurfsvorgaben
Nach § 41 Abs 2 StROG, LGBl Nr 2010/49 idF LGBl Nr 2020/6, sind nachstehende Eingriffe bzw Vorgaben bei Erwerb eines von einem Bebauungsplan erfassten Grundstückes für die nachfolgende Objektplanung zulässig: