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Sabine Mantler-Pewal | Praxiswissen | Fachbeitrag

14.2.3 Haftung für Umsatzsteuer

Rechtliche Grundlage

§ 19 Abs 1a Umsatzsteuergesetz

Grundsätze

Steuerschuldner der Umsatzsteuer ist im Regelfall der Unternehmer, der die Leistung erbringt, also der Auftragnehmer. Er muss die Umsatzsteuer für seine Leistungen an das Finanzamt selbst abführen. Der Leistungsempfänger, also der Auftraggeber, kann die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen.

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