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Dokument-ID: 1012727
4.8 Das Arbeitsinspektorat
Nach dem Arbeitsinspektionsgesetz 1993 (ArbIG), BGBl Nr 27, hat das Arbeitsinspektorat in Verwaltungsverfahren in Angelegenheiten, die den Arbeitnehmerschutz berühren, Parteistellung (§ 12 ArbIG). Dies gilt ua für alle Verfahren, in denen die Behörde die Arbeitnehmerschutzbelange berücksichtigen muss.