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Neu Dokument-ID: 725670

Michael Warminger | Glossar

Leistungsfrist = Bauzeit

Die Bauzeit ist jener Zeitraum, in dem das vertraglich vereinbarte Bau-Soll umzusetzen ist. Leistungsabweichungen (Leistungsänderung, Störung der Leistungserbringung, Zusatzleistungen), sofern diese der Sphäre des Auftraggebers zuzuordnen sind, berechtigen zur Anpassung der Leistungsfrist und/oder Mehrkostenforderung sowie Fortschreibung des bestehenden Vertrages (siehe ÖNORM B 2110:2013/2118:2013, Pkt 7.1).