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Dan Katzlinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.4 Pflichten des Bauherrn

Der Bauherr hat gem § 4 Abs 1 BauKG bei der Vorbereitung des Bauprojektes dafür zu sorgen, dass die allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gem § 7 ASchG, nämlich

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