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Mathias Kopf | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2.1 Burgenland: Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben sowie Kommissionsgebühren

  • Kommissionsgebühren: EUR 16,40 für jede angefangene halbe Stunde für jedes zur Amtshandlung notwendigerweise entsandte Amtsorgan des Amtes der Landesregierung, des Landesverwaltungsgerichtes oder des Magistrates einer Stadt mit eigenem Statut oder von Organen einer sonstigen Gemeinde (Landes-Kommissionsgebührenverordnung 1990, LGBl Nr 71/1990 idF LGBl Nr 33/2016)
  • Gemeindeverwaltungsabgaben in baurechtlichen Angelegenheiten nach der Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2014, LGBl Nr 81/2013 idF LGBl Nr 9/2021

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