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Dokument-ID: 1197219
4.3 Lieferkettenrichtlinie – Grundlagen
Einleitung
Die Richtlinie (EU) 2024/1760 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (LieferkettenRL) stellt eine Neuregelung durch die EU dar, welche darauf abzielt, Unternehmen auch entlang ihrer (globalen) Lieferketten zu einem nachhaltigen und einem auf Wahrung der Menschenrechte fußenden Verhalten zu verpflichten.