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Philipp Pallitsch - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1.4 Novellierungen 2016 und 2018

In Österreich wurde ein erster Begutachtensentwurf vom Bundeskanzleramt am 08.02.2017 zur Begutachtung ausgesendet. Am 08.06.2017 wurde von der BReg eine Regierungsvorlage für ein BVergG 2017 im Nationalrat eingebracht. Aufgrund der Nationalratswahlen vom 15.10.2017 und der damit verbundenen Neukonstitutierung des Nationalrats konnte das BVergG 2017 nicht mehr beschlossen werden. Am 21.03.2018 wurde daher eine Regierungsvorlage für ein BVergG 2018 eingebracht, die am 20.04.2018 im Nationarat beschlossen und am 20.08.2018 im BGBl kundgemacht wurde. Das neue Gesetz ist zu seinem größten Teil mit 21.08.2018 in Kraft getreten und gilt für Vergabeverfahren, die ab dem 21.08.2018 eingeleitet werden.

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