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Dokument-ID: 789864
2.1 Definition und gesetzliche Grundlagen
Als Arbeitszeit gilt die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit, ohne die einzuhaltenden Ruhezeiten (§ 2 AZG).
Nicht als Arbeitszeit gelten zB die Pausen sowie die Wegzeiten von der Wohnung zur Arbeitsstätte und wieder zurück sowie die Rufbereitschaft. Im Gegensatz dazu zählen Wegzeiten innerhalb der Arbeitszeit sowie Fahrtzeiten und die Arbeitsbereitschaft zur Arbeitszeit hinzu.