Neu
Dokument-ID: 789922
3.8 Zuschläge und Zulagen
Gesetzlich geregelte Zuschläge finden sich nur für Überstunden, wobei eine Überstunde vorliegt, wenn die wöchentliche oder tägliche Normalarbeitszeit überschritten wird (§ 6 Abs 1 AZG). Hierbei sieht das Gesetz im § 10 AZG einen Zuschlag von 50 % des Normallohnes vor, wobei hier noch einmal darauf verwiesen werden darf, dass diese Bestimmung einseitig zwingendes Recht darstellt und nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgeändert werden kann.