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Neu Dokument-ID: 962675

Sabine Mantler-Pewal | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.5 Europäisches Mahnverfahren

Grundsätze

Die Bestimmungen des Europäischen Mahnverfahrens sind auf grenzüberschreitende Zivil- und Handelssachen, also unter anderem auf Forderungen aus Bau- und Werkverträgen, anwendbar. Grenzüberschreitend heißt eine der Parteien hat ihren Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Österreichs in einem anderen EU-Land.

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