3.6.2 Auswahlkriterien
Auswahlkriterien sind die vom Auftraggeber in der Reihenfolge ihrer Bedeutung festgelegten, nicht diskriminierenden, auf den Leistungsinhalt abgestimmten, unternehmerbezogenen Kriterien, nach welchen die Qualität der Bewerber beurteilt wird und die Auswahl in bestimmten Verfahrensarten erfolgt (§ 2 BVergG 2018). Im Gegensatz zu den Eignungskriterien sind die Auswahlkriterien keine K.-o.-Kriterien, sondern sollen dem Auftraggeber beim „short-listing“ helfen, dienen also der Beurteilung der Quantität und Qualität des Bewerbers in Bezug auf die Leistungserbringung. Anders als Eignungskriterien sind Auswahlkriterien einer qualitativ-quantitativen Wertung zugänglich; dh ein Unternehmer kann die vom Auftraggeber festgelegten Auswahlkriterien besser erfüllen als ein Mitbewerber (RV 1171 BlgNR XXII. GP 16). Referenzen, personelle Ressourcen (Ausbildung, Berufserfahrung des Schlüsselpersonals) und Mindestumsatz sind typische Auswahlkriterien.