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Dokument-ID: 1096397
Sondergebiete
Unter Sondergebieten versteht man raumordnungsrechtlich Ausstellungsflächen, Flächen für Kläranlagen, Müllverbrennungsanlagen, Wasserbehälter etc. In Sondergebieten dürfen nur jene Gebiete errichtet werden, für die das Sondergebiet bestimmt ist.