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Dokument-ID: 1068474
Immissionsrichtwerte
Ergeben sich insbesondere als höchstzulässige Grenz-, Richt- oder Leitwerte aus verschiedenen technischen Regelwerken aus dem Umweltrecht und beschreiben damit auch die Grenze zumutbarer Belastungen durch Umwelteinwirkungen, wie beispielsweise Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, und Strahlen.