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Dokument-ID: 1012719
4.7.1 Berücksichtigung des Arbeitnehmerinnenschutzes im Anlagengenehmigungsverfahren
Das ASchG zählt weitere Anlagengenehmigungen auf, für die ebenfalls der Grundsatz der Verfahrenskonzentration gilt. Für diese Verfahren gelten dieselben Grundsätze wie für das Betriebsanlagengenehmigungsverfahren: