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Dokument-ID: 718398
3.2.3 Sachlicher Geltungsbereich
Entgeltliche Aufträge
Die dem Vergaberecht unterliegenden Aufträge werden von der Vergaberichtlinie definiert als schriftlich geschlossene entgeltliche Verträge über die Ausführung von Bauleistungen, die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen. Das BVergG 2018 definiert den Begriff „Auftrag“ nicht, sondern differenziert im Wesentlichen zwischen drei Auftragsarten: Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge.