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Dokument-ID: 789920
3.7 Sonderzahlungen
Aufgrund der gesetzlichen Regelungen im BUAG enthält der Kollektivvertrag für Arbeiter nur Bestimmungen zum Weihnachtsgeld. Der Anspruch auf dieses Weihnachtsentgelt entsteht nach einem Monat Betriebszugehörigkeit jeweils aliquot (§ 12 Kollektivvertrag Arbeiter).