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Dokument-ID: 1068464
Grenzeinrichtung
Ist eine Anlage bzw Einrichtung, beispielsweise Zwischenraum, Rain, Winkel, Graben, Mauer, Hecke, Planke im Grenzbereich zweier Grundstücke, an der die Eigentümer der Grundstücke zur Benutzung gemeinschaftlich berechtigt sind.