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Dokument-ID: 813163
5.1 Vorlage im Baubewilligungsverfahren
Nach den Bauvorschriften der Bundesländer ist im baubehördlichen Bewilligungsverfahren ein Energieausweis, der nicht älter als 10 Jahre ist, vorzulegen. Die Regelungen der einzelnen Länder sind sehr ähnlich und doch nicht ganz gleich. Im Einzelnen: