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Dokument-ID: 1103933
Wohnungseigentumsobjekt
Unter einem Wohnungseigentumsobjekt versteht man eine Wohnung oder sonstige selbstständige Räumlichkeit (Geschäftsraum, Büro, Lager, etc) oder einen Abstellplatz für Kraftfahrzeuge, an dem Wohnungseigentum begründet wurde.