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Dokument-ID: 1103909
Verbaute Fläche
Als verbaute Fläche gilt die senkrechte Projektion des Bauwerks einschließlich aller raumbildenden oder den Raum ergänzenden Vorbauten, wobei als raumbildend oder raumergänzend jene Bauteile gelten, die wenigstens zwei Wände oder eine Überdachung aufweisen. Davon ausgenommen sind untergeordnete Bauteile, wie beispielsweise Balkone, Dachvorsprünge, Schutzdächer und dergleichen.