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Neu Dokument-ID: 718897

Sabine Mantler-Pewal | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2.5 Nebenintervention

Wenn jemand ein rechtliches Interesse daran hat, dass eine Partei in einem Rechtsstreit obsiegt, ist ein Beitritt in diesen Prozess als Nebenintervenient gem §§ 17 ff ZPO auf der Seite dieser Partei möglich.

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