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Dokument-ID: 789918
3.6 Erschwerniszuschläge
Während der Kollektivvertrag für Angestellte nur einige wenige Erschwerniszulagen kennt (diese gelten insbesondere für Baustellen in besonderen Höhenlagen), regelt der Kollektivvertrag für Arbeiter umfassend diverse Erschwerniszulagen (§ 6 Kollektivvertrag Arbeiter).